Neue KfW-Förderung 2026 – Das ändert sich ab dem 21. Juli
Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Ab 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch sowie für energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel der Anpassung ist es, die Förderung stärker auf klimafreundliche Technologien auszurichten und die Fördermittel gezielter einzusetzen.
Die wichtigsten Änderungen beim Heizungstausch
✅ Grundförderung bleibt bei 30 %
Die gute Nachricht: Für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage – beispielsweise einer Wärmepumpe – bleibt die Grundförderung von 30 % bestehen.
❌ Effizienzbonus für natürliche Kältemittel entfällt
Der bisherige 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan/R290) oder besonders effizienter Wärmequelle wird ab dem 21. Juli 2026 abgeschafft.
Der Hintergrund: Natürliche Kältemittel gelten künftig als Stand der Technik und werden deshalb nicht mehr gesondert gefördert. Moderne Wärmepumpen mit R290 bleiben selbstverständlich weiterhin förderfähig – jedoch ohne den bisherigen Zusatzbonus.
💶 Neue Einkommensboni
Die Einkommensförderung wurde neu gestaffelt:
40 % Einkommensbonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
30 % Einkommensbonus bis 40.000 €
10 % Einkommensbonus bis 50.000 €
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren zusätzlich von einer Erhöhung der Einkommensgrenzen um 10.000 €. Dadurch können auch Haushalte mit höherem Einkommen von den Boni profitieren.
🌱 Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen.
Bis 31. Januar 2027 beträgt er 16 %.
Anschließend reduziert er sich alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
📈 Bis zu 70 % bzw. 80 % Förderung möglich
Die maximale Gesamtförderung beträgt künftig:
bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten
bis zu 80 %, wenn selbstnutzende Eigentümer ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € haben.
Neue Förderhöchstbeträge
Für Wohngebäude gelten künftig folgende förderfähigen Investitionskosten:
28.000 € für die erste Wohneinheit
15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
8.000 € für jede weitere Wohneinheit
Ab 1. Februar 2027 werden diese Höchstbeträge schrittweise alle sechs Monate reduziert.
Geplanter Wertschöpfungsbonus ab 2027
Im ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.
Geplant ist:
Wärmepumpen mit Ursprung außerhalb der EU und der assoziierten Märkte erhalten künftig nur noch 15 % Grundförderung.
Wärmepumpen mit Ursprung innerhalb der EU und der assoziierten Märkte erhalten zusätzlich einen 15-%-Wertschöpfungsbonus.
Die endgültigen Details werden von der Bundesregierung noch veröffentlicht.
Änderungen bei der Sanierungsförderung
Auch bei der Förderung energetischer Sanierungen gibt es Änderungen:
Die bisherige EE-Klasse wird künftig zum Standard.
Der bisherige 5-%-Bonus für die EE-Klasse entfällt.
Die Tilgungszuschüsse werden grundsätzlich um 10 Prozentpunkte reduziert.
Für serielle Sanierungen werden zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen.
Übergangsregelung
Zwischen der Umstellung der Förderprogramme gibt es eine kurze Übergangsphase.
Bereits zugesagte Förderungen bleiben vollständig gültig.
Bereits ausgestellte Förderbestätigungen können noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr nach den bisherigen Bedingungen genutzt werden.
Ab 21. Juli 2026 gelten ausschließlich die neuen Förderbedingungen.
Wir beraten Sie persönlich
Die neuen Förderregelungen bieten weiterhin attraktive Zuschüsse – allerdings ändern sich die Voraussetzungen deutlich. Damit Sie keine Fördermöglichkeiten verschenken, beraten wir Sie individuell und übernehmen auf Wunsch die gesamte Planung Ihrer neuen Heizungsanlage.
Unsere Leistungen:
✔ Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten
✔ Individuelle Heizungsberatung
✔ Planung moderner Wärmepumpen und Heizsysteme
✔ Unterstützung bei der Förderantragstellung
✔ Fachgerechte Installation durch unseren Meisterbetrieb
Sie planen einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung?
Kontaktieren Sie uns – wir zeigen Ihnen, welche Förderung für Ihr Projekt möglich ist und begleiten Sie von der Beratung bis zur fertigen Anlage.
Hinweis: Die oben genannten Änderungen basieren auf den von der KfW veröffentlichten Informationen vom 09.07.2026. Einzelne Ausführungsbestimmungen können bis zur endgültigen Veröffentlichung der Förderrichtlinien noch konkretisiert werden.
